Startseite Themen A-Z Artikel Impressum
Ratgeber Schwangerschaft A-Z

Ängste in der Schwangerschaft

Rechtliche Handhabe bei Geburtsschäden

(Rechtsanwalt)

Ängste in der Schwangerschaft Die Geburt ist ein täglicher aber kein alltäglicher Vorgang. Selbst bei Routineeingriffen können sich Komplikationen ergeben, welche zu Geburtsschäden führen. In einigen Fällen lassen sich diese auf medizinisches Fehlverhalten zurückführen. Die Bereitschaft eine rechtliche Wiedergutmachung einzufordern, hat zugenommen. Für Eltern lohnt es sich zu wissen, auf welchem Wege sie diese erlangen können und was es hierbei zu beachten gilt.

Zwischen unglücklichen Umständen und ärztlichen Fehlern

Bei der Rechtsprechung obliegt es den verantwortlichen Gerichten zu klären, ob entstandene Geburtsschäden seitens der Ärzte beziehungsweise des involvierten Pflegepersonals vermeidbar gewesen wären. Als besonders schwerwiegend gelten unterlassene Leistungen, sofern sich nachweisen lässt, dass diese den entstandenen Schaden hätten abwenden können. Gleichsam lassen sich unnötige Eingriffe innerhalb der medizinischen Versorgung von Mutter und Kind als schuldhaftes Fehlverhalten einordnen.

Eine rechtliche Prüfung gestaltet sich komplex. Nicht in jedem Fall gibt es einen Schuldfall. Unabhängig davon, wie die Bewertung dessen ausfällt, erfordert eine Klärung medizinische und juristische Untersuchungen. Bei einem rechtlichen Vorgang werden die entstandenen Geburtsschäden und die zu diesen führenden medizinischen Schritte genau bewertet.

Die rechtlichen Möglichkeiten für betroffene Eltern

Für jedes Elternpaar sind gesundheitliche Schäden bei ihren Babys zunächst ein Schock. Umso wichtiger ist es in dieser Zeit zu wissen, von welcher Seite und in welcher Form Hilfe zu erwarten ist. Eine Rechtsberatung seitens eines medizinischen Fachanwalts (wie z.B. http://www.weil-rechtsanwalt.de/) stellt in diesem Fall die Option dar. Dieser weiß um die rechtlichen Grundlagen und ob es sinnvoll ist, zu prozessieren. Medizinische Sachkenntnis sowie die für diesen Bereich erforderliche juristische Kompetenz gehen miteinander einher. Einschlägige Erfahrung im Geburtsschadensrecht ist von Relevanz.

Der Anwalt übernimmt persönliche Gespräche, kümmert sich um den entstehenden Schriftwechsel und nimmt gemeinsam mit den Eltern Termine beim Gericht wahr. Ein Prozess bildet stets das letzte Mittel, um Schadenersatzforderungen zu erstreiten. Möglich sind auch außergerichtliche Regelungen, beispielsweise ein Vergleich.

Die Faktoren einer rechtlichen Untersuchung und die benötigten Nachweise

Damit sich nachträglich bewerten lässt, was im Zuge der medizinischen Behandlung geschehen ist, erfordert es entsprechende Nachweise. Eltern fertigen zunächst ein Gedächtnisprotokoll an, in welchem sie ihre Erlebnisse und Eindrücke der Behandlung während der Schwangerschaft sowie vor und nach der Geburt schildern. Sie helfen das relevante Geschehen so unmittelbar wie möglich festzuhalten uns stellen eine wichtige Stütze im gerichtlichen Verfahren dar. Um diese subjektiven Angaben zu ergänzen, bedarf es der entsprechenden Behandlungsunterlagen. Hierbei gilt es abzuklären, ob die Angaben der Eltern mit den Behandlungsprotokollen übereinstimmen oder sich Diskrepanzen ergeben. Ergänzt wird dies durch Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft. Die Korrespondenz mit den behandelnden Ärzten ist ebenso relevant. Zusätzliche Untersuchungen von Kind und Mutter sind für die Beweisführung ebenfalls von großer Bedeutung.

Mit der Auswertung dieser Unterlagen gilt es zu ermitteln, ob medizinische Fehler vorliegen. Hier ist eine medizinrechtliche Beurteilung gefragt. Eine Untersuchung wird insbesondere dann fällig, wenn sich deutliche Unterschiede zwischen dem Gedächtnisprotokoll der Eltern und den medizinischen Unterlagen ergeben.

Zu erwartende Kosten und finanzielle Unterstützung

Die Kosten für einen Fachanwalt im Bereich Medizinrecht richten sich nach der Höhe der angestrebten Schadenersatzforderung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz legt die Anteilsregelung fest. Neben diesen Gebühren müssen Eltern die entstehenden Gerichts- und Prozesskosten einkalkulieren. Sind sie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, bestehen hierfür zwei wesentliche Möglichkeiten: die Prozessfinanzierung seitens einer Versicherung und die staatliche Prozesskostenhilfe. Bei Ersterer gilt es zu bedenken, dass im Falle einer Rechtsprechung zugunsten der Eltern ein nicht unerheblicher Teil der erstrittenen Schadenersatzsumme an die Versicherung fließt. Wird finanzielle Unterstützung abgelehnt bestehen auch hier rechtliche Optionen mithilfe von Fachanwälten für Sozialrecht.

Recht erhalten die betroffenen Eltern, wenn sich die Schuldfrage aus Sicht des Gerichts klären lässt. Sie sollten sich vorab darüber im Klaren sein, dass viel Arbeit hinter dem Schuldnachweis steckt. Dementsprechend kann sich ein Prozess in die Länge ziehen. Dies stellt definitiv eine zusätzliche Belastung in psychischer wie finanzieller Hinsicht für Eltern dar. Die Erfolgsaussichten lassen sich je nach individuellem Fall beurteilen. Selbst wer sich Hilfe beim medizinischen Fachanwalt sucht, muss sich nicht zwangsweise auf einen Prozess einlassen. Wichtig ist zu wissen, dass es sich im Fall eines juristischen Vorgehens um ein zivilrechtliches und nicht um ein strafrechtliches Verfahren handelt.

Die Höhe des Schadenersatzes und bekannte Fälle

Bekommt die durch die Eltern vertretene Partei den Schadenersatz zugesprochen, deckt dies ihre entstandenen Ausgaben. Sollte die Rechtsprechung zugunsten der Gegenseite ausfallen, ist diese berechtigt, die ihrigen zurück zu fordern. Die Höhe der Schadenersatzsumme richtet sich nach der Schwere der Geburtsschäden beziehungsweise deren Folgen. Zu unterscheiden ist zudem zwischen Schmerzensgeld und Schadenersatz. Beim Schmerzensgeld für Kinder mit Plexuslähmung sind beispielsweise circa 60.000 Euro möglich. Für andere gravierende Schäden können sich die Summen auf mehrere Hunderttausend Euro belaufen. Zusätzlich zum Schmerzensgeld obliegt es dem Gericht, Schadenersatz zuzugestehen. Hier fallen mehrere Tausend Euro pro Monat an. Neben dem Grad des Schadens spielt in diesem Fall der Aufwand für Versorgung, Therapie und Pflege des Kindes inklusiver aller dafür erforderlichen Hilfsmittel eine Rolle.

Ein exemplarisches Beispiel für einen Prozess im Zusammenhang mit Geburtsschäden stellt das Urteil des Landgerichts Bonn vom 28.01.2013 (Az.: 9 O 266/11) dar. Die Summe des Schmerzensgeldes belief sich hier auf 400.000 Euro. Grund hierfür war eine fehlerhafte geburtshilfliche Behandlung.

Schwangerschaftsartikel


Rezepte für Schwangere - Hochzeitsspiele - Gesundheit und Ernährung